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NWB Nr. 52 vom Seite 4882

Abgeltungsteuer ab 2009 – Eine organisatorische Herausforderung für die Banken

Die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer erfasst im Grundsatz alle im Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Steuersatz von 25 %. Welche Verpflichtungen die Banken dabei zu erfüllen haben, zeigt die folgende Grafik. Sie dient zum besseren Verständnis für betroffene Kapitalanleger und für im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiter.

[Steuerberater Karl-Heinz Nusser, Ulm]S. 4883