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Umsatzsteuerfreiheit von Rechenzentren im Finanzdienstleistungssektor
Neue Erkenntnisse durch das
Mit (BStBl 2008 II S. 777) hat der BFH festgestellt, dass Dienstleister wie Rechenzentren umsatzsteuerfreie Dienstleistungen gegenüber (ihren) Banken oder Finanzdienstleistern erbringen können. Für die vermehrt arbeitsteilig agierenden Banken bzw. Finanzdienstleister ist dies von erheblicher finanzieller Bedeutung. Denn eine Umsatzsteuerpflicht dieser Leistungen stellt aufgrund der (weitestgehend) fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung für die Banken und Finanzdienstleister einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Entscheidend ist für den BFH, dass die steuerpflichtigen von den steuerbefreiten Leistungen der externen Dienstleister klar und eindeutig abgrenzbar sind.
I. Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit
Nach Maßgabe von § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrent-, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sowie das Inkasso von Handelspapieren von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich um typische Bankgeschäfte (i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG). Zur Reduktion der Kosten- und Prozesskomplexität haben zwischenzeitlich zahlreiche, insbesondere verbunda...