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LSG Hamburg 24.01.2007 L 2 R 35/06, NWB 52/2008 S. 414

Sozialrecht | Keine Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers ohne Kapitalbeteiligung

Der GmbH-Geschäftsführer ohne Beteiligung an der Gesellschaft ist nicht stets in der Sozialversicherung versicherungspflichtig (, rkr.). Der Kläger mit Fachhochschulstudium war Geschäftsführer einer Immobilien Vertriebs GmbH mit Alleinvertretungsrecht unter Befreiung von dem Verbot von In-Sich-Geschäften (§ 181 BGB). Einzige Gesellschafter waren zwei Handwerker. Nach Ansicht des Gerichts lag hier trotz des Anstellungsvertrags keine beitragspflichtige Beschäftigung vor, weil der Geschäftsführer die Gesellschafter dominiert und auch selbst – durch private Darlehen, Bürgschaften etc. – ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen hatte. Die Gesellschafter hätten ihn zwar rechtlich, nicht aber tatsächlich kontrollieren können.