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BMF 12.12.2008 IV C 5 - S 2334/08/10005, NWB 52/2008 S. 409

Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2009

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2009 sind durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung v. (BGBl 2008 I S. 2220) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2009 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 2,73 €, für ein Frühstück 1,53 €. Im Übrigen wird auf R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR 2008 hingewiesen ( NWB PAAAD-01211).