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BFH 08.10.2008 V R 61/03, StuB 24/2008 S. 972

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz bei Hausanschluss an das Wasserversorgungsnetz

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser” i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Nr. 34 der Anlage zum UStG; Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 i. V. mit Anhang D Nr. 2, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist nach einer entsprechenden Vorlage an den EuGH ergangen (, BFH/NV Beilage 2008 S. 212). Der BFH bejaht die ermäßigte Besteuerung des...