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LAG Baden-Württemberg Beschluss v. - 5 TaBV 8/07

Gesetze: BetrVG § 99 Abs. 2; BetrVG § 99 Abs. 3 Satz 1; BGB § 126a

Leitsatz

Die Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrates gegen eine personelle Maßnahme entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot aus § 99 Absatz 3 Satz 1 BetrVG, wenn diese in elektronischer Form ohne qualifizierte

elektronische Signatur im Sinne von § 126a BGB übermittelt wird.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2121 Nr. 39
QAAAD-01186

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