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FG München Urteil v. - 1 K 2045/06 EFG 2009 S. 243 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10d Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3

Ort der Verlustverrechnung bei Einkünften nahe des Existenzminimums

Leitsatz

Beim Verlustvortrag findet die Verlustverrechnung nach der Ermittlung der Einkünfte und vor Abzug des Altersentlastungsbetrages statt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 243 Nr. 4
KAAAD-01123

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