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FG München Urteil v. - 1 K 2045/06 EFG 2009 S. 243 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10d Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3

Ort der Verlustverrechnung bei Einkünften nahe des Existenzminimums

Leitsatz

Beim Verlustvortrag findet die Verlustverrechnung nach der Ermittlung der Einkünfte und vor Abzug des Altersentlastungsbetrages statt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 243 Nr. 4
KAAAD-01123

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