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FG München Urteil v. - 1 K 2596/07

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 47, GVG § 21 Abs. 1

Klageerhebung per Telefax

Leitsatz

Eine wirksame Klageerhebung per Telefax liegt nur dann vor, wenn das Faxschreiben die Unterschrift des Klägers als Abdruck trägt. Eine Ausnahme gilt bei Hinweis auf Computerfax.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-01112

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