1) Vergütungen für sog. Zusammenhangsleistungen zu künstlerischen Darbietungen von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern
unterliegen dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG. Hierzu gehören insb. Produktionskosten für Tontechnik, Beleuchtung,
technische Ausstattung, Bühnenbild, Gestellung von technischem Personal, dessen Hotelunterbringung oder Transport.
2) Ferner ist Voraussetzung, dass künstlerische Darbietung und Zusammenhangsleistungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise
eine Gesamtleistung "aus einer Hand" bilden. Auf die vertragliche Ausgestaltung kommt es nur in zweiter Linie an.
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