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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 Sa 42/07

Gesetze: KSchG § 23 Abs. 2

Leitsatz

Die Annahme einer "gemeinsamen Dienststelle" entsprechend dem "gemeinsamen Betrieb" i.S.v. § 23 II KSchG durch konkludente Führungsvereinbarung zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist rechtlich ausgeschlossen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-01079

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