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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 Sa 20/08

Gesetze: GewO § 106

Leitsatz

1. § 106 GewO gibt dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit, durch Weisung - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Sonntagsarbeit anzuordnen.

2. Dafür ist es nicht erforderlich, dass diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber eingeräumt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-01076

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