1. Die bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der erneuten Beachtung der Form der Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT.
2. Wenn durch Landesgesetz eine Verwaltungsaufgabe vom Bundesland auf den Landkreis übertragen wird, kann mit einem vom Bundesland befristet eingestellten Arbeitnehmer vom Landkreis ein wirksam sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG begründet werden.
3. Ob durch Art. 8 § 2 b.w. VRG § 613a BGB umgangen wird, ist nicht zu entscheiden, da das Arbeitsverhältnis zum Bundesland zum Zeitpunkt eines etwaigen Betriebsübergangs aufgrund Befristung geendet hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): CAAAD-00816
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.