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LAG Baden-Württemberg Beschluss v. - 11 Ta 26/08

Gesetze: SGB V § 257

Leitsatz

1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V hat seine Grundlage im Recht der Sozialversicherung.

2. Klagen auf Zahlung des Zuschusses sind deshalb vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu führen.

3. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall der Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs, wenn der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu Unrecht gezahlt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-00474

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