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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 Sa 16/08

Gesetze: TV Ärzte TdL § 16; Orientierungssatz: Zur Anrechnung von Dienstzeiten als Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Einstufung in Entgeltgruppe

Leitsatz

1. Zeiten der Tätigkeit als Ärztin im Praktikum (AiP) sind für die Stufenfindung nach § 16 TV Ärzte TdL nicht heranzuziehen.

2. Einer Ärztin im Praktikum fehlt es hierzu an Berufserfahrung als Ärztin im medizinal-rechtlichen Sinne und auch an Berufserfahrung aus nicht ärztlicher Tätigkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-00455

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