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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 Sa 126/06

Gesetze: MTV § 23 e

Leitsatz

1. Nach § 23 e MTV Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg ist Voraussetzung für das Wirksamwerden der Ausschlussfristen die Erteilung einer ordnungsgemäßen Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

2. Die Abrechnung muss spezifiziert sein, d. h. Angaben u. a. über die Anzahl und den Lohn für Mehrarbeitsstunden und eventuelle Zulagen enthalten.

3. Mehrarbeitsstunden und Zulagen sind in der Abrechnung nur aufzuführen, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind.

4. Wenn die Lohn-/Gehaltsabrechnung hierzu nichts enthält, wird damit das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen ausgedrückt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-00453

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