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NWB Nr. 51 vom Seite 4780

Bundesrat schickt den Entwurf eines Familienleistungsgesetzes in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern über strittige Finanzierungsfragen bei der geplanten Kindergelderhöhung zu erreichen.

Nach Ansicht des Bundesrats entspricht die derzeit im Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) vorgesehene Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht dem gesetzlich festgelegten Finanzausgleich. Hiernach müssten der Bund gut zwei Drittel und die Länder knapp ein Drittel der Aufwendungen tragen. Tatsächlich belastet das Gesetz die Länder mit fast 43 % der Kosten deutlich stärker. Der Bundesrat fordert deshalb einen Ausgleich von rund 700 Mio €, der über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung beglichen werden soll.

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat in zwei begleitenden Entschließungen dafür aus, dass die Belange von Kindern, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, bei der staatlichen Unterstützung künftig vermehrt berücksichtigt werden. So solle die Bundesregierung insbesondere prüfen, ob das im Gesetz vorgesehene Schulpaket hilfebedürftigen Schülern aller Jahrgangsstufen gewährt werden kann. Bislang ist vorgesehen, dass nur Schüler ...