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Zugang eines Steuerbescheids bei gemeinsamem Hausbriefkasten
Teilt sich der Steuerpflichtige mit einer weiteren Person einen Hausbriefkasten, kann er unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nicht geltend machen, dass ihm ein Schätzungsbescheid, der an diese Adresse adressiert war, nicht zugegangen sei. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass ein Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen muss. Grobe Schätzungsfehler führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids. Kommt der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nach, kann sich die Schätzung am oberen Rahmen orientieren.