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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 684/02 EFG 2009 S. 217 Nr. 3

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3a

Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch Reiseveranstalter

Leitsatz

  1. Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen durch einen Reiseveranstalter, der sein Unternehmen im Inland betreibt, sind im Inland steuerbar.

  2. Der Handel mit derartigen Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2009 S. 987 Nr. 19
DStRE 2009 S. 432 Nr. 7
EFG 2009 S. 217 Nr. 3
IStR 2009 S. 286 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2009 S. 354
BAAAD-00047

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