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BFH 27.08.2008 I R 33/05, StuB 23/2008 S. 930

Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Besteuerung von Übernahmegewinnen

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 KStG 1999 i. d. F. des StBereinG 1999 gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt (Bezug: § 23 Abs. 2 Satz 5, § 54 Abs. 9 Satz 1 KStG 1999 i. d. F. des StBereinG 1999; § 10 Abs. 1, § 14 Satz 1 UmwStG; Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG).

Praxishinweise: Der I. Senat des BFH hat Bedenken, ob die angegriffene Norm im formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist. Nach Ansicht des Senats liegt ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip in Gestalt des Parlamentsvorbehalts (Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG) vor, weil die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses die von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen überschreitet. Das nicht verfassungsgemäße Zustandekommen der Norm führe zu ihrer Nichtigkeit, weil es an der dazu erforderlichen Evidenz des Verfassungsverstoßes nicht fehle.

– erl –