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BFH 02.09.2008 X R 8/06, StuB 23/2008 S. 929

Loserwerb mit bereits verdientem Geld ist Einkommensverwendung

(1) Wird von einer Provision das Entgelt für Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung. Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang. (2) Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen.

Praxishinweise: Die betriebliche Veranlassung eines Gewinns liegt vor, wenn ein gewisser Zusammenhang mit dem „Dienstverhältnis” besteht. Beim Erwerb von Losen aus einer Verlosung, deren Teilnahme freiwillig erfolgt, fehlt es an einem solchen Zusammenhang, da das Los keine Gegenleistung für erbrachte Leistungen darstellt. Durch den Lo...