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Schadenersatzanspruch des Handelsvertreters bei fristloser Kündigung
Der Schadenersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen einer von dem Kündigungsgegner schuldhaft veranlassten fristlosen Kündigung ist zeitlich nicht begrenzt, wenn der Kündigungsgegner auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des unbefristeten Handelsvertreterverhältnisses verzichtet hat ( NWB DAAAC-89458 ).