Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 23 vom Seite 918

Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

Handlungsbedarf in letzter Minute

von RA/FAStR StB Dr. Andreas Rohde, Bonn, und RA/FAStR StB Gereon Gemeinhardt, Bornheim

Am haben die Koalitionsparteien nach monatelangem Ringen den Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform nahezu geschafft . Die Koalitionsspitzen haben sich in den grundlegenden Streitfragen auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Einzelne bis zuletzt umstrittene Punkte konnten in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags am beseitigt werden, so dass der Bundestag dem Gesetzentwurf am zugestimmt hat. Ungeachtet der bereits am u. a. von der bayerischen FDP angedrohten Blockadehaltung im Bundesrat soll die Erbschaftsteuerreform zum in Kraft treten. Bei Drucklegung dieses Beitrags () war die Verabschiedung im Bundesrat für den vorgesehen. Offen ist derzeit noch die Frage, ob der Bundespräsident die Reform in letzter Instanz kippt. Denn dieser hatte sich zuletzt ausreichend Zeit zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes erbeten. Dieser Beitrag befasst sich auf Basis des Bundestagsbeschlusses mit möglichen Fallkonstellationen, in denen noch aktueller Handlungsbedarf bis Jahresende besteht.

Kernfragen
  • Unter welchen Bedingungen lässt sich selbst genutztes Wohneigentum er...