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IWB 23/2008 S. 1353

Frankreich | Richtlinien für die Gewerbesteuer veröffentlicht

Anfang November 2008 hat die französische Steuerverwaltung die neuen Richtlinien für die Änderungen bei der Gewerbesteuer (taxe professionelle) veröffentlicht. Der Gewerbesteuer unterliegen alle im Inland selbstständig gewerblich tätigen Personen und Unternehmen. Sie wird von den Gemeinden erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Mietwert der Sachgüter des Anlagevermögens abzüglich eines Abschlags von 16 %. Die Steuersätze sind je nach Gemeinde unterschiedlich, maximal dürfen jedoch nur 3,5 % der jährlichen Wertschöpfung besteuert werden.