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IWB Nr. 23 vom Seite 1125

Neues vom BilMoG

von Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird verschoben. Die ursprünglich für Oktober anberaumte Sachverständigenanhörung beim Deutschen Bundestag ist auf den 17. Dezember verschoben worden. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Mit einer Verabschiedung des BilMoG wird nun im ersten Halbjahr 2009 gerechnet. Sehr unwahrscheinlich sei es dann, so Dr. Christoph Ernst (BMJ) am 25. November auf dem 7. IFRS-Kongress von Ernst & Young in Berlin, dass das Gesetz rückwirkend zum in Kraft trete. Allenfalls für einzelne Normen – etwa die Befreiung kleiner Kaufleute von der Rechnungslegungspflicht oder die Größeneinstufungen von Kapitalgesellschaften – sei dies vorstellbar und im Übrigen ja auch schon im vorliegenden Zeitplan nach dem RegE (allerdings ein Jahr früher) so vorgesehen gewesen.

Über folgende Punkte wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu diskutieren sein:

  • Aktivierungspflicht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungskosten): Aufgrund des hohen Ermessens in der Frage der Aktivierung ist denkbar, die ...