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Tätigkeit eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft außerhalb der Schweiz
Die Tätigkeit eines leitenden Angestellten, der aufgrund einer Wohnstätte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und gleichzeitig in der Schweiz ansässig ist, für eine schweizerische Kapitalgesellschaft wird auch dann am Ort des Sitzes der Gesellschaft in der Schweiz ausgeübt, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird und nicht lediglich im Ausland sich auswirkende Aufgaben umfasst. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind im Inland steuerfrei und nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.