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FG Köln 25.09.2008 15 K 1235/04, NWB direkt 50/2008 S. 6

Freiberufliche Einkünfte: Verluste aus Wertpapiergeschäften

Ein im Umlaufvermögen einer Freiberuflerpraxis ausgewiesenes Wertpapierdepot ist auch dann nicht als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen, wenn es in die Finanzierung der Praxis eingebunden und an den Kreditgeber verpfändet ist. Trotz buchhalterischer Zuordnung zum Betriebsvermögen stellen solche Wertpapiere auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn es durch die Art und Weise des Umgangs mit den Wertpapieren an dem erforderlichen objektiven Förderzusammenhang zur freiberuflichen Tätigkeit fehlt.