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FG Münster 15.07.2008 1 K 2405/04 F, NWB direkt 50/2008 S. 6

Sondervergütungen bei Schwestergesellschaften

Leistungen einer nicht gewerblich tätigen Schwestergesellschaft sind, soweit zwischen den Gesellschaftern Personenidentität besteht, gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz erster Halbsatz 2 EStG als Sondervergütungen bei der die Leistung empfangenden Personengesellschaft zu erfassen. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG gilt für alle Personengesellschaften und damit auch für Partnerschaftsgesellschaften.