Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht | Ungünstigste Steuerklasse bei Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber schuldet bei illegaler Beschäftigung für Mitarbeiter ohne Steuerkarte Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des (fiktiven) Bruttoarbeitsentgelts der ungünstigsten Steuerklasse (). In diesem Fall hatte ein Friseurbetrieb eine Frau zwei Jahre ohne Anmeldung bei der Einzugsstelle „schwarz” beschäftigt; sie bezog gleichzeitig Arbeitslosengeld. Auf den Vortrag des Ladeninhabers, die Deutsche Rentenversicherung erhalte dann mehr Beiträge als im Fall der rechtzeitigen Meldung, und der Arbeitnehmer würde durch zu hohe Rentenbeiträge noch begünstigt, ließ sich das Gericht nicht ein. Die Arbeitsvertragsparteien seien sich einig gewesen, dass keine Steuern abgeführt werden sollten. Für die Beitragsberechnung gelte die Steuerklas...