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Einkommensteuer | Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs. Das BMF hat sich nun mit Schreiben v. - IV C 1 - S 2401/08/10001 NWB TAAAC-97852 zur Ausstellung derartiger Steuerbescheinigungen geäußert und entsprechende Muster veröffentlicht.