Rechnungslegung
4. Aufl. 2008
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10. Kapitel: Die Darstellung der Geschäftsentwicklung, der Lage der Gesellschaft und der Risiken im Lagebericht
1. Wesen und Funktion des Lageberichts
Der Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 und § 289 HGB) soll das durch Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang gezeichnete Bild der tatsächlichen Verhältnisse der Kapital- bzw. der ihr gleichgestellten Personengesellschaft abrunden. Er steht seiner Konzeption nach neben dem Jahresabschluss, den er durch zusätzliche Informationen in allgemeiner Form ergänzen soll, indem er einen zusammenfassenden Überblick über die Gesamtlage der Gesellschaft gibt und darüber informiert, ob sich das Unternehmen behaupten und seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Seit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 1998 ist in diesem Zusammenhang auch auf die Risiken der Unternehmensentwicklung einzugehen.
Mit dem Lagebericht wird den Geschäftsführern die Möglichkeit eröffnet, die Verhältnisse der Gesellschaft im Vergleich zu der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, der Entwicklung innerhalb der jeweiligen Branchen darzustellen sowie Abhängigkeiten von bestimmten Entwicklungen aufzuzeigen. Die Kapital- bzw. die ihr gleic...