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AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom – 1 BvR 302/96 –, USK 2003-29 festgestellt, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz in seiner bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Durch das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (Lohnfortzahlungsgesetz) werden zwar die Aufwendungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft ausgeglichen. Da dieses Verfahren aber nicht für mittlere oder große Unternehmen mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigte gilt, besteht aufgrund der Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Mutterschutzgesetz die Möglichkeit, dass die an diesem Verfahren nicht beteiligten Betriebe Frauen bei der Einstellung benachteiligen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Mit dem vorliegenden Aufwendungsausgleichsgesetz wird die festgestellte Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen beseitigt. Daneben erfolgt eine Angleichung und Weiterentwicklung des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen an die aktuellen Strukturen der Sozialversicherung.

Zu den wesentlichsten Neuerungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes gehören

  • die Teilnahme aller Arbeitgeber am Ausgleichsverfahr...

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