Höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter bei zu erwartenden Gewinnsteigerungen
Leitsatz
Die hohe Ertragsfähigkeit eines Unternehmens und die Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers sind in den Gehaltsstrukturuntersuchungen
regelmäßig durch die Heranziehung der Werte aus dem oberen Dezil für Fremdgeschäftsführer hinreichend berücksichtigt.
Ist durch überproportionale Forschungs- und Entwicklungsarbeiten damit zu rechnen, dass bei Produktionsreife der entwickelten
Produkte zukünftig erhebliche Gewinnsteigerungen eintreten, ist eine höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter geboten.
Übersteigt der Tantiemeanteil an der Gesamtausstattung eines Geschäftsführers mehr als 25% in den ersten Jahren nach Vereinbarung
der Tantieme gebietet dies eine höhenmäßige Begrenzung der Tantieme.
Fundstelle(n): BAAAC-97511
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