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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 183/99

Gesetze: StBerG § 3StBerG § 5AO § 80 Abs. 5 EG Art. 49 EG Art. 50

Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach nationalem Recht und nach europäischem Gemeinschaftsrecht

Leitsatz

1. Wer gegenüber dem Finanzamt als Vertreter eines Steuerpflichtigen auftritt und (z.B.) Anträge auf Verlängerung der Frist für die Abgabe von Steuererklärungen stellt, wird als Bevollmächtigter tätig.

2. Ein in den Niederlanden zugelassener Belastingadviseur ist nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

3. Die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit schützt nur die vorübergehende grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen, nicht hingegen die fortlaufende Betreuung und Beratung eines im Inland ansässigen Mandanten.

Fundstelle(n):
HAAAC-97493

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