Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach
nationalem Recht und nach europäischem Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
1. Wer gegenüber dem Finanzamt als Vertreter eines Steuerpflichtigen auftritt und (z.B.) Anträge auf Verlängerung der Frist
für die Abgabe von Steuererklärungen stellt, wird als Bevollmächtigter tätig.
2. Ein in den Niederlanden zugelassener Belastingadviseur ist nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung
in Steuersachen befugt.
3. Die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit schützt nur die vorübergehende grenzüberschreitende Hilfeleistung in
Steuersachen, nicht hingegen die fortlaufende Betreuung und Beratung eines im Inland ansässigen Mandanten.
Fundstelle(n): HAAAC-97493
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