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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 293/05 H

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO§ 69, AO § 191 Abs. 1, GmbHG § 43 Abs. 1

Inanspruchnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für rückständige Ansprüche der GmbH

Leitsatz

  1. Leitet der Geschäftsführer einer GmbH eine (aufgrund eines Eingabefehlers) offensichtlich fehlerhafte Steuererstattung an die Gesellschafter weiter, obwohl sich die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft abzeichnet, rechtfertigt die Uneinbringlichkeit der 6 Monate später fällig gestellten Rückforderung seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aufgrund eines vorsätzlichen Pflichtverstoßes.

  2. Die Haftung für die infolge der Pflichtverletzung verwirkten Säumniszuschläge beschränkt sich auf die diejenigen Beträge, die bis zum Zeitpunkt der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners verwirkt sind. Im Übrigen besteht ein – auch dem Haftungsschuldner zugute kommender – Anspruch auf Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAC-97490

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