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BMF 30.09.2008 IV C 7 - S 2750-a/07/10001, BBK 23/2008 S. 4830

Betriebsausgaben bei Auslandsdividenden in den VZ 1993 bis 2003

Das BMF nimmt zum Betriebsausgabenabzug bei Auslandsdividenden in den VZ 1993 bis 2003 Stellung und reagiert damit auf die Entscheidungen des EuGH sowie des BFH, die § 8b Abs. 7 KStG a. F. und § 8b Abs. 5 KStG a. F. für europarechtswidrig halten (vgl. zuletzt , NWB EAAAC-35165, und , NWB KAAAC-35163). Das BMF erweitert den Betriebsausgabenabzug wie folgt:

  • Für 1993 bis 2000/2001 sind weder § 3c EStG noch § 8b Abs. 7 KStG bzw. Abs. 5 KStG a. F. anzuwenden. Damit sind Betriebsausgaben in voller Höhe abziehbar, die mit steuerfreien ausländischen EU/EWR-Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Für 2001 gilt dies ebenfalls, wenn die ausländische Gewinnausschüttung auf einem ordentlichen Gewinnverwendungsbeschluss beruht.

  • Im Zeitraum 2001/2002 bis ...