Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermietete Arztpraxis als notwendiges Betriebsvermögen einer Apotheke
BFH- und FG-Rechtsprechung sowie Vermeidungsstrategie
Viele Apothekenbetreiber sind Eigentümer von Immobilien und vermieten diese als Arztpraxen. Meist handelt es sich um Objekte, die sich im gleichen Haus befinden, in der die Apotheke betrieben wird, oder in unmittelbarer Nähe. In der Praxis werden diese Objekte i. d. R. im Privatvermögen gehalten. Es stellt sich aber die Frage, ob es sich hierbei nicht um notwendiges Betriebsvermögen des Apothekenbetriebs handelt.
I. Sachverhalt und Aufgabe
Apothekenbetreiber A ist Eigentümer eines zweigeschossigen Gebäudes, das wie folgt genutzt wird: Im Erdgeschoss befindet sich die Apotheke, das Obergeschoss ist an einen freiberuflich tätigen Internisten vermietet.
Aufgabe: Nach welchen Kriterien kann A im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Vermietung als privaten Vorgang behandeln oder liegt notwendiges Betriebsvermögen vor?
II. Lösungen
1. Abgrenzung Privat- und Betriebsvermögen
Unter welchen Voraussetzungen ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Rechtsprechung wird der Begriff nicht einheitlich definiert. Üblicherweise werden aber als „notwendiges Betriebsvermögen” solche Wirtschaftsgüter S. 1266 b...