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Voraussetzungen für die Bildung von Ansparabschreibungen
Die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG setzt einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte voraus und bedingt vor vollendeter Betriebseröffnung die verbindliche Bestellung der anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen.