Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anlauf der Festsetzungsfrist bei Schenkungen
Steuererklärung löst neue Festsetzungsfrist aus
Wenn eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist. Der BFH hat sich in dem erstmals mit dem Verhältnis zwischen dem Anlauf der Festsetzungsfrist in den verschiedenen Varianten des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO untereinander auseinandergesetzt.
Zugrunde liegender Sachverhalt
Der Kläger hat dem beklagten Finanzamt Mitte November 1995 eine Schenkung angezeigt. Eine Woche später wurde er daraufhin aufgefordert, gem. § 31 Abs. 1 ErbStG eine Schenkungsteuererklärung abzugeben. Diese ging im Februar 1996 beim Finanzamt ein. Die Steuerfestsetzung erfolgte erst mit Bescheid aus Juni 2000. Der Kläger legte gegen diesen Bescheid unter dem Aspekt der Festsetzungsverjährung Einspruch ein. Die Beklagte verneinte jedoch den Eintritt der Festsetzungsverjährung mit dem Argument: Erst mit Ablauf des Jahres 1996, in dem die Steuererklärung eingereicht worden sei,...