Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz
Instanzenzug: LG Berlin, 31 O 490/03 vom KG Berlin, 17 U 11/06 vom
Tenor
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Eine nähere Begründung war nach § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO nicht erforderlich (vgl. auch , NJW 2004, 1531; ferner BVerf NJW 2004 1731, 1372).
Fundstelle(n):
HAAAC-97133
1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein