BGH Beschluss v. - V ZR 169/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz

Instanzenzug: LG Berlin, 31 O 490/03 vom KG Berlin, 17 U 11/06 vom

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Eine nähere Begründung war nach § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO nicht erforderlich (vgl. auch , NJW 2004, 1531; ferner BVerf NJW 2004 1731, 1372).

Fundstelle(n):
HAAAC-97133

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein