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Steuerpflicht bei Schenkung und Rückschenkung von Grundbesitz
Grundsätzlich können jegliche unentgeltlichen Übertragungen von Grundbesitz Schenkungsteuer auslösen. Auch bei Rückübertragungen ist ebenfalls generell davon auszugehen, dass dieser Vorgang (erneut) Schenkungsteuer auslöst. Dies hat das FG Düsseldorf mit , rkr., klargestellt. Der nachfolgende Beitrag gibt Hinweise, worauf insbesondere vor diesem Hintergrund bei der Verfassung von Schenkungsverträgen geachtet werden sollte.
I. Sachverhalt
Die Klägerin hatte im Jahr 1995 gemeinsam mit ihrem Ehemann Grundstücke an ihre Tochter übertragen. Den Nießbrauch an den übertragenen Grundstücken behielten sich die Eheleute vor. Ein Grund für die Übertragung war, dass die beschenkte Tochter sich bereit erklärt hatte, ihren Eltern bei der Pflege des Grundstücks behilflich zu sein und ggf. die Pflege des Grundstücks selbst zu übernehmen. Dies wurde auch in einer Vorbemerkung des Schenkungsvertrags festgehalten. Daraufhin erfolgte die Eintragung der Tochter als Eigentümerin ins Grundbuch.
Nach dem Tod des Ehemanns der Klägerin, schenkte die Tochter im Jahr 2005 ihrer Mutter die Grundstücke (zurück). Diese Schenkung war aufschi...