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BBB 12/2008 S. 357

Forderungssicherungsgesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Aufgrund des erheblichen wirtschaftlichen Drucks in der Baubranche ist die Position des Bauunternehmers gegenüber dem Auftraggeber insbesondere dann schwach, wenn er als kleinerer Subunternehmer keine Marktmacht besitzt. Der Gesetzgeber hatte diese schwache Position von vielen Bauunternehmern erkannt und stärkt mit dem Forderungssicherungsgesetz, das am 1. 1. 2009 in Kraft tritt, ihre rechtliche Position gegenüber ihren Auftraggebern. Das Gesetz enthält u. a. mit der Erleichterung von Abschlagzahlungen, der Erweiterung der Bauhandwerkersicherung und der Modernisierung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen einige sehr effektive Regelungen.

In der nächsten BBB-Ausgabe werden wir Ihnen vor diesem Hintergrund Hinweise für die Beratung von Bauunternehmern ...