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BBB 12/2008 S. 356

Tipp: Rechnungen als Werbeträger nutzen

Häufig werden Werbebriefe, Broschüren oder Kataloge einfach in den Papierkorb gegeben. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder Rech-S. 357nungen hingegen werden meistens aufmerksam gelesen.

Unternehmer sollten daher diese und andere offizielle Unternehmensdokumente als Werbeträger nutzen. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Rechnung als solche erkennbar und auch erhalten bleibt.

Die Gestaltung sollten Ihre Mandanten ggf. zusammen mit einem Werbeprofi oder einer Agentur vornehmen. Der Aufwand lohnt sich i. d. R., denn die über die Rechnung vermittelten Botschaften werden von den Kunden deutlich besser wahrgenommen als herkömmliche Werbung.