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BBB Nr. 12 vom Seite 376

Unternehmensführung mit Hilfe des Cashflows

So bestimmen Sie Erfolgsausweis, Ausschüttung und Wertsteigerung

von Dr. Markus W. Exler, Wien

Viele Mandanten klagen über Auftragsrückgänge oder generell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Ihnen ist selten bewusst, dass ein Grund für die Krise bei Ihnen selbst liegen könnte, nämlich in einer ungenügenden Unternehmensführung. Diese sollte idealerweise auf die Unternehmensziele „Rentabilitäts- und Wertsteigerung” sowie „Liquiditätssicherung” ausgerichtet sein. Das setzt wiederum voraus, dass der Mandant die funktionalen Zusammenhänge in seinem Unternehmen kennt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Darstellung eines „echten” Gewinns bzw. Wertzuwachs sollten die stillen Reserven aus den Investitions- und Desinvestitionsvorgängen vom Steuerberater transparent gemacht werden, um den Informationsansprüchen möglicher Kapitalgeber gerecht werden zu können.

I. Operativer Cashflow

Der Jahresüberschuss ist die für den Erfolgsausweis von Unternehmen sowie für die Gewinnausschüttung handelsrechtlich legitimierte Größe. Für einen Kapitalgeber ist aber in der Regel der tatsächliche Kassenfluss ein wichtigeres Analysekriterium, welcher mit dem Cashflow zum Ausdruck gebracht wird.

Für die Berechnung des Cashflows werden die in der GuV erfassten nicht liqui...