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BFH 23.09.2008 I B 92/08, StuB 22/2008 S. 893

Rechtmäßigkeit der sog. Wegzugsteuer

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i. d. F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom (BGBl I S. 2782, berichtigt BGBl 2007 I S. 68) i. V. mit § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i. d. F. des SEStEG vom (BGBl I S. 2782, berichtigt BGBl 2007 I S. 68) weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Verfassungsrecht verstößt. S. 894

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ( Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Die Anwendung des § 17 EStG trotz fehlender Veräußerung der Anteile beim Wegzug verstößt nach Ansicht des BFH nicht gegen das Gemeinschaftsrecht (Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG). Durch die zinslose Stundung der auf die stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs entfallenden Steuer tritt keine tatsächliche Belastung ein. Die Erfassung der stillen Reserven im Zusammenhang...