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Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Das IV C 6 – S 2133a/07/10001 die Rn. 21, 28, 34, 35, 37 und 38 des (BStBl I S. 614) geändert. Dieses Schreiben ist grds. in allen offenen Fällen anzuwenden. Rn. 34 ist hinsichtlich der Begrenzung des Bereederungsentgelts ebenso wie die Änderungen in Rn. 38 erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.