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Notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Eine Unternehmensbeteiligung ist gem. nrkr. NWB TAAAC-81635 (BFH-Az.: VIII R 19/08, EFG 2008 S. 1530) nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Freiberuflers zu zählen, wenn über einen beruflichen Förderungszusammenhang hinaus auch eine gewisse Wesensnähe zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Unternehmenszweck der Beteiligungsgesellschaft besteht (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, § 18 EStG).