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BFH 02.04.2008 X R 61/06, NWB direkt 48/2008 S. 8

Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters

Das Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters, das in Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart wird, kann unselbständiger Teil des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB und damit den Einkünften i. S. des § 15 EStG zuzurechnen sein oder ertragsteuerlich eine sonstige Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG darstellen mit der Folge, dass es den Gewerbeertrag nach § 7 GewStG nicht erhöht.