Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fusionsrichtlinie als unmittelbar anwendbares Recht
Die Fusionsrichtlinie ist im Jahr 1993 unmittelbar anwendbares Recht. Deshalb löst die Spaltung einer luxemburgischen S.A. nach Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates v. 23. 7. 1990 unter den dort genannten Voraussetzungen keine Besteuerung des Veräußerungserlöses aus.