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Bilanzierung | Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Durch die Einbeziehung des Zinsverlusts in das (Pauschal-)Delkredere sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit dem durchschnittlichen Umschlag typischerweise unverzinslicher Kundenforderungen ein den Teilwert mindernder Zinsverlust verbunden ist. Diese Verfahrensweise ist nach der Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht mehr uneingeschränkt zulässig. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung steigt planmäßig mit zeitlicher Nähe zum Fälligkeitszeitpunkt an und erreicht schließlich den Nennwert, der regelmäßig den Anschaffungskosten der Forderung entspricht. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn sie bis zur Aufstellung der Bilanz bzw. dem vorangegangenen Verbrauchs-Neukaufszeitpunkt (hier: Tilgung) anhält. Da bei Kundenforderungen grund...