Eigenverbrauchsbesteuerung für Aufwendungen für Betrieb einer Segelbootvercharterung
Leitsatz
Eigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG liegt vor, wenn ein Unternehmer Aufwendungen tätigt, die unter das
Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen.
Das Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst ausdrücklich „Aufwendungen für …” Segelyachten.
Für den Bereich der USt ist die tatsächliche ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Segelyacht nicht bindend.
Entscheidend ist vielmehr, ob es sich bei den Aufwendungen um solche handelt, die ihrer Art nach unter das Abzugsverbot des
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG fallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAC-96161
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